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Mehrwertsteuer Rückerstattung aus dem Ausland

InServ bietet Ihnen die Mehrwertsteuer Rückerstattung als Dienstleistung und SelfService für Ihre Reisekostenabrechung an

Mehrwertsteuer Rückerstattung für Ihre

Wir werden dabei von dem Know-How unseres Partnerunternehmens TRS Cash Back unterstützt.
Unsere geschulten Mitarbeiter selektieren die erstattungsfähigen Belege für Sie und senden diese direkt zur Rückerstattung an unseren Partner.

Sie erhalten den Erstattungsbetrag automatisch auf Ihrem Konto gutgeschrieben.

Mehrwertsteuer Rückerstattung
auch als Self Service

Auch Kunden, die unseren Full Service nicht nutzen, können auf unsere Dienstleistung zurückgreifen:
Wir erstellen für Sie einen Report, der die Auffindbarkeit der potentiell erstattungsfähigen Belege unterstützt.

Verschenken Sie keine Gewinne mehr durch bezahlte Mehrwertsteuer im Ausland

Deutsche Unternehmen, die berechtigt sind zum Vorsteuerabzug, können sich nicht nur in Deutschland sondern auch in den anderen EU-Staaten und aus immer mehr Drittländern die dortige Mehrwertsteuer rückerstatten lassen (Mehrwertsteuer-Richtlinien Nr. 8 und Nr. 13 der Europäischen Gemeinschaft).

Um diese Möglichkeit effektiv ausschöpfen zu können, benötigt ein Unternehmen ausführliche Kenntnis der im jeweiligen Land anwendbaren Steuergesetze, der administrativen Abläufe, Sprachregelungen etc.

Viele Firmen nutzen dieses Gewinnpotential aus Unkenntnis oder Scheu vor zusätzlichem Aufwand nicht und verschenken so erhebliche Beträge an den fremden Fiskus.


» weiter zu: Abrechung kompletter Veranstaltungen (Konferenzen, Incentives, etc.)

Wir geben Ihnen gerne mehr Informationen zu den Möglichkeiten und Chancen,
die unsere Software und unser Service für Ihre Reisekostenabrechnung für Sie bereit halten.
Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf oder rufen Sie an: Tel. +49 (0) 631 - 340 7171



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